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Persönliche Assistenz am Arbeits- und Ausbildungsplatz
Individuelle Unterstützung für selbstbestimmtes Arbeiten und Lernen
Persönliche Assistenz am Arbeits- und Ausbildungsplatz (PAA)
PAA unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen dabei, ihre Arbeit, Ausbildung oder ein Studium selbstbestimmt zu gestalten. Die Unterstützung erfolgt z.B. bei der Mobilität oder bei der Basisversorgung.
Ob im Büro, bei der selbstständigen Tätigkeit, im Studium oder bei Schulungen – Sie wissen am besten, wann, wo und wie Sie Unterstützung brauchen. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Assistenz dafür zu finden.
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Kennst du schon die Persönliche Assistenz im Freizeitbereich?
Wer kann PAA nutzen?
Menschen mit Beeinträchtigungen, die im Beruf, in der Ausbildung oder im Studium Unterstützung benötigen. Voraussetzung ist, dass mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Grad der Behinderung von mindestens 50%,
- Pflegestufe 3 oder höher oder
- Zugehörigkeit zur Zielgruppe des OÖ Chancengleichheitsgesetzes (ChG).
In welchem Umfang kann PAA genutzt werden?
Das Ausmaß der Assistenzstunden richtet sich nach dem individuellen Assistenzbedarf und kann für unbestimmte Zeit in Anspruch genommen werden für:
- vollversicherte Dienstverhältnisse,
- selbstständige, gewinnorientierte Tätigkeit,
- ein Studium oder
- eine Berufsausbildung.
Für maximal ein Jahr kann Assistenz in Anspruch genommen werden für:
- eine geringfügige Beschäftigung oder
- die Arbeitssuche (z.B. AMS-Termine, Vorstellungsgespräche, Schulungen, Praktika, …)
Was übernimmt die Assistenz?
PAA orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Assistenznehmer*innen. Im Sinne der Selbstbestimmung entscheiden diese selbst, wann, wo und welche Assistenz sie benötigen.
Zum Beispiel:
- Unterstützung am Arbeitsweg, bei Dienstwegen und Außenterminen
- Beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto oder in öffentliche Verkehrsmittel,
- Beim Tragen von Arbeitsmaterialien,
- Bei der Orientierung auf Wegen oder in Gebäuden
- körperliche Unterstützung während der Arbeit oder Ausbildung
- beim Tippen, Kopieren oder Mitschreiben
- bei Handgriffen oder dem Ordnen und Ablegen von Unterlagen
- Unterstützung bei der Kommunikation
z.B. für Menschen mit Sprachbeeinträchtigung
- Unterstützung bei der Basis-Versorgung während der Arbeit oder Ausbildung
- Beim An- und Ausziehen von Jacken oder anderer Kleidung
- Beim Essen
- Beim Toilettengang
Was gehört nicht zur PAA?
Zur Persönlichen Assistenz zählen keine fachlichen Tätigkeiten – also keine Inhalte, die Teil der eigentlichen Arbeit, Ausbildung oder des Studiums sind.
Beispiele dafür sind:
- das Schreiben von Berichten oder Protokollen
- inhaltliche Nachhilfe oder Prüfungsvorbereitung
- Übersetzungen von Fachtexten
- die eigenständige Erledigung von Arbeitsaufgaben
Die PAA soll Menschen mit Beeinträchtigungen dabei unterstützen, die Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit möglichst barrierefrei zu gestalten. Sie übernimmt keine Aufgaben, die Teil des Jobs oder der Ausbildung selbst sind – denn diese sollen weiterhin von der Person eigenverantwortlich durchgeführt werden. So bleibt die Selbstbestimmung erhalten und die Leistung wird nicht ersetzt, sondern ermöglicht.
Wer entscheidet, wer mich unterstützt?
Die Persönliche Assistenz wird zwar über Miteinander organisiert und abgerechnet – aber Sie selbst wählen die Assistent*innen aus.
Sie entscheiden:
- Wer Sie unterstützt
- Wann die Unterstützung stattfindet
- Was genau Sie brauchen
Die Assistenz arbeitet nicht für eine Einrichtung, sondern für Sie persönlich. So bleibt die Unterstützung genau so, wie Sie diese brauchen: selbstbestimmt, flexibel und auf Augenhöhe.
Was kostet die PAA?
Für Sie entstehen keine Kosten. Die Persönliche Assistenz wird vom Sozialministeriumservice finanziert.
Wo gibt es PAA?
Die Persönliche Assistenz am Arbeits- und Ausbildungsplatz wird in ganz OÖ angeboten.
Wo findet man welche Dienstleistungen?
Welche Dienstleistungen gibt es in einem Bezirk?