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	<title>#Pflegegeld &#8211; Miteinander GmbH</title>
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	<description>Für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen</description>
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	<title>#Pflegegeld &#8211; Miteinander GmbH</title>
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		<title>Der Zugang zum Pflegegeld soll ab Juli erleichtert werden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2020 11:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[#Pflege- und Sozialhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[#Pflegegeld]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Sozialministerium hat nun verkündet, dass es ab 1. Juli 2020 zu einer merklichen Verbesserung bei der Berechnung des Pflegeaufwandes kommt. Die sogenannte „sonstige Körperpflege“ (Hilfe beim Duschen und Baden) wird zukünftig mit 10 Stunden im Monat bewertet. Bisher waren für diese Verrichtung lediglich 4 Stunden vorgesehen. Diese Novellierung ist jedenfalls zu begrüßen und erleichtert [&#8230;]]]></description>
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<p>Das Sozialministerium hat nun verkündet, dass es ab 1. Juli 2020 zu einer merklichen Verbesserung bei der Berechnung des Pflegeaufwandes kommt.</p>



<p>Die sogenannte „sonstige Körperpflege“ (Hilfe beim Duschen und Baden) wird zukünftig mit 10 Stunden im Monat bewertet. Bisher waren für diese Verrichtung lediglich 4 Stunden vorgesehen.</p>



<p>Diese Novellierung ist jedenfalls zu begrüßen und erleichtert den Zugang zu den niedrigeren Pflegegeldstufen 1 und 2.</p>



<p>Alle Details findet man hier:</p>



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		<title>Pflege und das liebe Geld</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Mar 2018 06:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[#Mag.a Nicole Keplinger-Sitz]]></category>
		<category><![CDATA[#Pflegegeld]]></category>
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					<description><![CDATA[Unser Wort zum Sonntag, von Mag.a Nicole Keplinger-Sitz: Stellen Sie sich vor, Sie beziehen Pflegegeld der Stufe eins. Das bedeutet EUR 157,30 monatlich an Unterstützung. Damit man überhaupt in den Genuss dieser Zahlung kommt, bedarf es eines Pflegebedürfnisses von mindestens 65h/monatlich. Dieses Zugangserfordernis wurde in den letzten Jahren schleichend erhöht, um die Ausgaben für die [&#8230;]]]></description>
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<p>Unser Wort zum Sonntag, von Mag.a Nicole Keplinger-Sitz:</p>



<p>Stellen Sie sich vor, Sie beziehen Pflegegeld der Stufe eins. Das bedeutet EUR 157,30 monatlich an Unterstützung. Damit man überhaupt in den Genuss dieser Zahlung kommt, bedarf es eines Pflegebedürfnisses von mindestens 65h/monatlich.</p>



<p>Dieses Zugangserfordernis wurde in den letzten Jahren schleichend erhöht, um die Ausgaben für die Pflegegeldzahlungen zu drosseln. Letztlich war es eine rein politische Entscheidung Menschen vom Pflegegeldbezug auszuschließen, denn zu genau das führt jede Verschärfung der Zugangserfordernisse.</p>



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<figure class="wp-block-image size-full is-resized"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="360" height="360" src="https://www.miteinander.com/wp-content/uploads/2025/10/pflegebeduerftig-360x360-1.jpg" alt="" class="wp-image-4182" style="width:220px;height:auto" srcset="https://www.miteinander.com/wp-content/uploads/2025/10/pflegebeduerftig-360x360-1.jpg 360w, https://www.miteinander.com/wp-content/uploads/2025/10/pflegebeduerftig-360x360-1-300x300.jpg 300w, https://www.miteinander.com/wp-content/uploads/2025/10/pflegebeduerftig-360x360-1-150x150.jpg 150w" sizes="(max-width: 360px) 100vw, 360px" /></figure>



<p>Die mangelnde Wertanpassung des Pflegegeldes und die Erschwerung des Zuganges zum Pfleggeld haben nun genau den Effekt, dass die finanziellen Möglichkeiten sich unterstützende Leistungen zukaufen zu können, immer geringer werden. Leidtragende sind pflegebedürftige Menschen und deren pflegenden Angehörige. Die Überforderung Tag für Tag, oft ohne Auszeiten da sein zu müssen, mündet nicht selten in schweren Erkrankungen der Pflegeperson. Wenn dann Menschen vermehrt im Altenheim untergebracht werden –wie das nun der Fall ist -, dann erscheint es zynisch, den Angehörigen zu unterstellen, dass der Wegfall des Pflegeregresses der wesentliche Grund für diese Unterbringung sei.</p>
</div>



<p>Der Appell an die Politik lautet deshalb: Die dringende Anhebung des Pflegegeldes und vermehrt Angebote kostengünstiger Betreuungsleistungen anzubieten. Das ist allemal günstiger als die Unterbringung in Heimen.</p>



<p>Bedauerlicherweise ist im neuen Bundesbudget eine adäquate Anhebung des Pflegegeldes nicht vorgesehen! </p>



<p>Das heißt letztlich: <strong>Pflege –mit wenig oder ohne– Geld!</strong></p>



<p></p>
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		<title>Pflegegeld und Mindestsicherung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Aug 2017 08:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[#Leserbrief]]></category>
		<category><![CDATA[#Pflegegeld]]></category>
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					<description><![CDATA[Leserbrief von Mag. Nicole Keplinger-Sitz (Miteinander – Familienberatung) zum Thema: Die Bewertung des Pflegegeldes bei der Berechnung der Mindestsicherung! Ein Fall in NÖ hat dieser Tage die Wellen der Empörung hochschlagen lassen. Es geht um die Mindestsicherung und die sehr eigenwillige Interpretation der Behörden des Pflegegeldes als Einkommen. Seit Jahren weisen Betroffene und deren Interessensvertretungen [&#8230;]]]></description>
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<p><strong>Leserbrief von Mag. Nicole Keplinger-Sitz (Miteinander – Familienberatung) zum Thema:</strong></p>



<p><strong>Die Bewertung des Pflegegeldes bei der Berechnung der Mindestsicherung!</strong></p>



<p>Ein Fall in NÖ hat dieser Tage die Wellen der Empörung hochschlagen lassen. Es geht um die Mindestsicherung und die sehr eigenwillige Interpretation der Behörden des Pflegegeldes als Einkommen.</p>



<p>Seit Jahren weisen Betroffene und deren Interessensvertretungen energisch darauf hin, dass das Pflegegeld bei der Berechnung der Mindestsicherung nicht als Einkommen gewertet werden darf.</p>



<p>Mit der gleichen Beharrlichkeit wird die Tatsache, dass das Pflegegeld einen pflegebedingten Aufwandersatz darstellt, von den oberösterreichischen Behörden&nbsp;ignoriert.</p>



<p>Regelmäßig muss ich meinen alleinerziehenden Klientinnen die ihre Kinder mit Behinderung pflegen erklären, dass das Pflegegeld als Einkommen gewertet wird. Kommt es dann zu Pflegegelderhöhungen (weil der Pflegeaufwand steigt), wird dem durch Reduzierung der Mindestsicherung umgehend Rechnung getragen.</p>



<p>Vielfach müssen diese Eltern/Mütter sämtliche pflegebedingten Ausgaben nachweisen, damit sie zumindest einen kleinen Mindestsicherungsbetrag erhalten. Wenn die Eltern dann noch Sachwalter ihrer Kinder mit Behinderung sind, müssen sie vor dem Gericht darlegen, weshalb sie das Pflegegeld für Miete, Strom und das tgl. Leben verbrauchen, da das Pflegegeld ja Aufwandersatz und nicht Einkommen sei.</p>



<p>Auch für Banken bedeutet das Pflegegeld kein Einkommen, weshalb diese Menschen wegen „Einkommenslosigkeit“ dann keinen Kredit erhalten.</p>



<p>Volljährige Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen müssen bisweilen ihre meist wenig begüterten Eltern auf Unterhalt klagen, weil die Behörden dies als Voraussetzung für die Beantragung der Mindestsicherung verlangen. Man kann sich ausmalen, wie belastend das für das gesamte Familiengefüge ist.</p>



<p>Es hat den Anschein, als würde das Pflegegeld je nach dem ob es für die jeweilige Behörde opportun ist oder nicht, als Einkommen oder Aufwandersatz bewertet werden. Rechtsstaatlich ist das höchst bedenklich und sozial ist das allemal nicht!</p>



<p>MfG<br>Mag. Nicole Keplinger-Sitz</p>



<p></p>
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