Transparentdatenbank: Eine weitere Hürde.

Nicole Keplinger – Sitz, Miteinander Familienberaterin verfolgt die aktuellen politischen Entwicklungen und zeigt diese genau dort auf, wo es Menschen mit Beeinträchtigungen trifft:

Geht es nach dem Willen der Regierung wird der supertransparente Mensch nun Realität. Besonders dann, wenn er arm ist und auf aufgrund einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankungen auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist.

Splitterfasernackt steht er da, wenn er um Sozialhilfe ansuchen möchte. Kontoauszüge der letzten 6 Monate, ein Vermögenslosigkeitscheck und schließlich die Kontrolle, ob nicht doch Unterhaltsansprüche gegen Eltern oder Ex-Partner bestehen.

Nicht zu vergessen die diversen Bemühungspflichten und bald auch Sprachkenntnisse. Hört sich alles redlich an, weil ja der Staat nicht belastet werden soll. Unredlich wird dies hingegen dann, wenn Menschen mit Beeinträchtigung, Menschen mit psychischen Erkrankungen und pflegende Angehörige vom System überfordert werden.

Nun soll eine „Transparentdatendatenbank“ mit den Daten dieser Menschen gefüttert werden.

Nicht etwa um damit gezielte Förderprogramme zur Armutsvermeidung zu erstellen, sondern um Doppel – u. Mehrfachförderungen zu verhindern. Während die Transparenzdatenbank in vielen anderen politischen Bereichen, trotz üppiger staatlicher Geldbewegungen von Lobbyisten erfolgreich verhindert wurde, wird sie nun als Instrument bei der „Armenbekämpfung“ eingesetzt.

Welche Mehrfachförderungen befürchtet denn die Regierung? Menschen die um Sozialhilfe ansuchen, müssen bereits jetzt alle Vermögens – u. Einkommenswerte offen machen.

Handelt es sich gar um ein neues, sogenanntes „Poor-Shaming-Portal“? Also ein Portal zum Demütigen und Offenlegen von Armut? In OÖ wird ja selbst das Pflegegeld  z. B. bei dem pflegenden Elternteil zum Einkommen hinzugerechnet und oftmals von der Mindestsicherung in Abzug gebracht.

Trotz anderslautender Bekenntnisse der Regierung, dass Spenden nun doch nicht angerechnet werden, könnten auch diese zukünftig in diesen Datenbanken erfasst werden und als Förderung berechnet werden.

Gerade der Umgang mit Daten über Zuwendungen die unter dem Titel einer Beeinträchtigung oder Erkrankung bezogen wurden, verlangt ein Höchstmaß an Sensibilität. Es stellt sich deshalb die berechtigte Frage, welche dieser hochsensiblen Daten zukünftig in der angestrebten Datenbank landen werden und ob das aus datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt zulässig ist?

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